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Allgemeine Einkaufsbedingungen

1.1 Freistellung / Haftungsfreistellung

Der Verkäufer verpflichtet sich, Diacom Corporation sowie deren leitende Angestellte, Mitarbeiter und Kunden gegen sämtliche Ansprüche, Schäden, Verluste und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) zu verteidigen und schadlos zu halten, die aus Folgendem entstehen oder darauf zurückzuführen sind: (a) Mängel an den im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Materialien, Komponenten oder Waren; (b) Verletzung der hierin enthaltenen Zusicherungen des Verkäufers; oder (c) fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers, seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Unterlieferanten; ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen die Ansprüche auf alleiniger Fahrlässigkeit von Diacom Corporation beruhen.

1.2 Versicherungsanforderungen

Der Verkäufer hat auf eigene Kosten folgenden Mindestversicherungsschutz aufrechtzuerhalten:

  • Betriebshaftpflichtversicherung (einschließlich Produkt- und Nachhaftung): 1.000.000 USD pro Schadensfall / 2.000.000 USD Gesamtsumme
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: 1.000.000 USD (kombinierte Deckungssumme für Personen- und Sachschäden)
  • Arbeitsunfallversicherung (Workers' Compensation): Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssummen
  • Haftpflicht des Arbeitgebers (Employer's Liability): 500.000 USD pro Unfall

Der Verkäufer hat Diacom Corporation im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung als zusätzlichen Versicherten (Additional Insured) aufzuführen, wobei dieser Schutz vorrangig und ohne Beitragspflicht (primary and non-contributory) zu gewähren ist. Zudem hat der Verkäufer für alle oben genannten Versicherungen einen Regressverzicht zugunsten von Diacom Corporation zu vereinbaren, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Vor dem Versand von Waren sowie bei jeder Vertragsverlängerung hat der Verkäufer einen Versicherungsnachweis (Certificate of Insurance - COI) vorzulegen, der diesen Versicherungsschutz - einschließlich der Erweiterung um den zusätzlichen Versicherten und des Regressverzichts - belegt. Die Nichtaufrechterhaltung des geforderten Versicherungsschutzes oder das Ausbleiben des entsprechenden Nachweises berechtigt zur Aussetzung von Bestellungen.

1.3 Keine unbefugten Änderungen an Rezeptur oder Verfahren (bezieht sich direkt auf das Szenario des Harzlieferanten)

Der Verkäufer darf die Rezeptur, die Zusammensetzung, die Materialquelle oder das Herstellungsverfahren von Waren, die gemäß einer genehmigten Spezifikation geliefert werden, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Diacom Corporation ändern. Jede unbefugte Änderung stellt einen wesentlichen Vertragsverstoß dar; der Verkäufer haftet vollumfänglich für alle daraus resultierenden Ansprüche, Schäden oder Verluste, ungeachtet etwaiger an anderer Stelle dieser Vereinbarung festgelegter Haftungsbeschränkungen.

1.4 Konformitätsbescheinigung

Der Verkäufer hat jeder Lieferung eine Konformitätsbescheinigung beizufügen, die bestätigt, dass die gelieferten Waren den von der Diacom Corporation genehmigten Spezifikationen, Rezepturen und Qualitätsanforderungen entsprechen.

1.5 Weitergabeklausel

Der Verkäufer ist verpflichtet, seinen Unterlieferanten oder nachgelagerten Lieferanten, die er zur Erfüllung dieser Bestellung heranzieht, Verpflichtungen aufzuerlegen, die denen der Abschnitte 1.1 bis 1.4 im Wesentlichen entsprechen.

1.6 Fortbestand der Verpflichtungen

Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt bleiben auch nach Abschluss, Kündigung oder Ablauf dieser Bestellung bestehen.

 

 

 

 

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